BAG - Urteil vom 21.01.2025
3 AZR 45/24
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 28.02.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 36/23

30-jährige Verjährungsfrist für kapitalisierte Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins

BAG, Urteil vom 21.01.2025 - Aktenzeichen 3 AZR 45/24

DRsp Nr. 2025/1137

30-jährige Verjährungsfrist für kapitalisierte Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins

Gründe (Auszug):

[Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 2 vom 21.01.2025]

Die Ansprüche und Anwartschaften der Berechtigten gegen den Arbeitgeber, die mit der Insolvenzeröffnung kraft Gesetzes auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergehen, sind und bleiben Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. Da sie mit der Insolvenzeröffnung als Kapitalsumme zur Insolvenztabelle anzumelden sind, haben sie nicht den Charakter wiederkehrender Leistungen. Die Forderungen des Pensions-Sicherungs-Vereins verjähren daher in 30 Jahren, und nicht bereits in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.