Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde das sogenannte 9-€-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr für die Monate Juni, Juli und August 2022 eingeführt. Sofern Ihre Mandanten als Arbeitgeber ein Jobticket zur Verfügung stellen, wird auch dieses in dem genannten Zeitraum nur 9 € kosten. Das kann sich auf die Anwendung der steuerfreien Sachbezugsgrenze von 50 € je Monat oder auch auf die Versteuerung des geldwerten Vorteils auswirken. Auf welche Besonderheiten dabei zu achten ist, erläutern wir Ihnen.
Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es laut BMF (BMF-Schreiben, v. 30.05.2022 - IV C 5 - S 2351/19/10002 :007) für die Anwendung des aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).
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