ArbG Braunschweig, vom 26.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 112/23
LAG Niedersachsen, vom 12.06.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 687/23
Abänderung bestehender vertraglicher Regelungen durch Arbeitgeber und (freigestelltes) Betriebsratsmitglied; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgenbers für das Vorliegen einer unzulässigen Begünstigung
BAG, Urteil vom 05.11.2025 - Aktenzeichen 7 AZR 186/24
DRsp Nr. 2026/2130
Abänderung bestehender vertraglicher Regelungen durch Arbeitgeber und (freigestelltes) Betriebsratsmitglied; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgenbers für das Vorliegen einer unzulässigen Begünstigung
Orientierungssätze:1. Arbeitgeber und (freigestelltes) Betriebsratsmitglied sind grundsätzlich frei darin, bei Amtsantritt bestehende vertragliche Regelungen abzuändern, sofern eine solche Vereinbarung nicht ihrerseits gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Es besteht keine "vertragliche Veränderungssperre" während der Amtszeit des Betriebsratsmitglieds (Rn. 19).2. Besteht zwischen Betriebsratsmitglied und Arbeitgeber Streit darüber, ob eine Vergütungsvereinbarung, auf die das Betriebsratsmitglied eine Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers stützt, wegen eines Verstoßes gegen das Begünstigungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG nach § 134BGB nichtig ist, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer unzulässigen Begünstigung (Rn. 22).
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