I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Der Kläger verfolgt im Wege der Beschwerde sein Begehren auf Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses der Urkundsbeamtin des Verwaltungsgerichts vom 5. Februar 2024 für seine außergerichtlichen Aufwendungen nach erfolglosem Antrag auf Entscheidung des Gerichts (sog. Erinnerung, §§
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