1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2023 -
2. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2023 -
3. Ein Ausspruch zu den Kosten bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Die Parteien streiten darüber, ob und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt ihr Arbeitsverhältnis - insbesondere durch eine Kündigung der Beklagten vom 29. September 2020 zum 1. Oktober 2020 - aufgelöst wurde, damit in Zusammenhang stehende Annahmeverzugslohnansprüche sowie hilfsweise geltend gemachte Weiterbeschäftigungsansprüche.
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