Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 28. Juli 2015 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Alzey vom 2. Oktober 2014 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.083,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Oktober 2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
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