1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 10.11.2023 - Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 16.908,92 € brutto (Urlaubsabgeltung für die Jahre 2016 bis 2021) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.08.2023 zu zahlen.
2. Die Kosten erster Instanz trägt die Klägerin zu 30 %, der Beklagte zu 70 %. Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
3. Die Revision zugunsten des Beklagten wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Urlaubsabgeltungsansprüche.
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