1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 29.08.2024 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Abgeltung von Teilen des gesetzlichen Erholungsurlaubs und des Schwerbehindertenzusatzurlaubs aus den Jahren 2021 und 2022.
Die Beklagte ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland. Sie ist in der Rechtsform einer bundeseigenen Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert.
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