LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.01.2025
7 SLa 562/24
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Fundstellen:
EzA-SD 2026, 11
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, vom 29.08.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 960/24

Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen als Anspruch der Dienstordnungsangestellten

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2025 - Aktenzeichen 7 SLa 562/24

DRsp Nr. 2025/6716

Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen als Anspruch der Dienstordnungsangestellten

Dienstordnungsangestellte haben keinen Anspruch auf Abgeltung des vollständigen Jahresurlaubs im Austrittsjahr; der Urlaub entsteht für sie nur gequotelt und ist nur in diesem Rahmen abzugelten. Dienstordnungsangestellte haben keinen Anspruch auf Abgeltung des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 29.08.2024 - 6 Ca 960/24 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Abgeltung von Teilen des gesetzlichen Erholungsurlaubs und des Schwerbehindertenzusatzurlaubs aus den Jahren 2021 und 2022.

Die Beklagte ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland. Sie ist in der Rechtsform einer bundeseigenen Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert.