Streitig ist, ob die Klägerin Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat.
Die Klägerin war seit Dezember 1985 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden als Angestellte des V-Verlags (im folgenden: Verlag) tätig, der Bücher, Loseblattsammlungen und Fachzeitschriften für die Ernährungswirtschaft herausgibt, Seminare z.B. über Lebensmittelrecht veranstaltet und sich als Wissensdienstleister für den Gesamtbereich "Lebensmittel" versteht (www.v(...).de).
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