LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 05.11.2025
L 2 BA 27/25
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Osnabrück, vom 08.04.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 28 BA 32/20

Abgrenzung der nichtselbstständigen von der selbstständigen Tätigkeit eines Rechtsanwalts

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.11.2025 - Aktenzeichen L 2 BA 27/25

DRsp Nr. 2026/231

Abgrenzung der nichtselbstständigen von der selbstständigen Tätigkeit eines Rechtsanwalts

Die Vereinbarung einer erfolgsunabhängigen monatlichen Mindestvergütung von 3.500 € für einen anwaltlichen Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei spricht nachdrücklich für die Begründung eines abhängigen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1.; im Übrigen sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nicht erstattungsfähig.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich insbesondere gegen eine auf der Grundlage einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV festgesetzte Beitragsnachforderung für die Tätigkeit der zu 1. beigeladenen Rechtsanwältin (im Folgenden: die Beigeladene) im Jahr 2015.