UStG § 4 Nr. 12a; UStG § 4 Nr. 12 Satz 2; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1;
Abgrenzung der steuerfreien von der steuerpflichtigen Vermietung
FG Köln, Urteil vom 26.11.2008 - Aktenzeichen 12 K 2302/05
DRsp Nr. 2009/4832
Abgrenzung der steuerfreien von der steuerpflichtigen Vermietung
1. Zur Abgrenzung der steuerfreien Wohnraumvermietung von der Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung.2. Kriterien für eine Abgrenzung beider Überlassungsformen sind die vereinbarte Vertragsdauer, die kurzfristige Kündbarkeit des Mietvertrages, der konkrete Abrechnungsmodus und die tatsächliche Verweildauer des Nutzers.
Normenkette:
UStG § 4 Nr. 12a; UStG § 4 Nr. 12 Satz 2; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1;
Tatbestand:
Strittig ist der Vorsteuerabzug aus Herstellungskosten eines Gebäudes.
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