Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Ablauf der Feststellungsfrist für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für das Streitjahr 2008.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der die Gesellschafter A und B je zur Hälfte beteiligt sind. Eine Bestimmung über die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis wurde im Gesellschaftsvertrag nicht getroffen (...). Die Klägerin überließ bis zum Jahr 2002 das Grundstück C (im Folgenden: das Grundstück) - zuletzt unentgeltlich - an die D GmbH als Betriebsgrundstück. A und B waren an der D GmbH ebenfalls je zur Hälfte beteiligt und deren Geschäftsführer. Unstreitig bestand eine Betriebsaufspaltung zwischen der Klägerin und der D GmbH.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|