1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Bremen vom 23.02.2023, Az.
2. Die Antragstellerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.387,14 Euro festgesetzt.
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|