LSG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.01.2025
L 6 AS 2/23
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 S. 1; BKGG § 1;
Vorinstanzen:
SG Speyer, vom 21.11.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 233/21

Ablehnung der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II; Anrechung des Kindergeldes als Einkommen beim kinderberechtigten Elternteil

LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.01.2025 - Aktenzeichen L 6 AS 2/23

DRsp Nr. 2026/237

Ablehnung der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II; Anrechung des Kindergeldes als Einkommen beim kinderberechtigten Elternteil

Tenor

1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 21.11.2022 wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 S. 1; BKGG § 1;

Tatbestand

Die Kläger wenden sich gegen die Ablehnung der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für den Zeitraum September 2019 bis Februar 2020; hierbei wenden sich die Kläger insbesondere gegen die Anrechnung von Kindergeld.

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