Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Februar 2025 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre Kosten selbst.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
I.
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