1. Auf die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft und der Beteiligten zu 1 bis 7 vom 11. März 2024 wird der die Anmeldung vom 24. Januar 2024 zurückweisende Beschluss des Amtsgerichts Köln (Registergericht) -
2. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
3. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
4. Gegenstandswert: 5.000 €.
I.
Die Beteiligten zu 1 bis 7 sind Gesellschafter der betroffenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie erstreben deren Eintragung in das Gesellschaftsregister unter der Bezeichnung "O. eGbR D.-straße N01".
Das Registergericht hat die Anmeldung zurückgewiesen, weil der Namenszusatz "eGbR" der Gesellschaftsbezeichnung angefügt werden müsse.
II.
Die hiergegen gerichtete, gemäß §§ 382 Abs. 3, 58 Abs. 1 FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässig erhobene Beschwerde hat in der Sache Erfolg.
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