Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
I.
Die Beschwerdeführerin ist ein Unternehmen, das im Ausland erworbene Arzneimittel importiert und in der Bundesrepublik Deutschland vertreibt. Sie wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde und dem damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unmittelbar gegen § 130a Abs. 1b und Abs. 3a Satz 1, §
Bei den angegriffenen Regelungen handelt es sich um die Erhöhung des Rabattes der pharmazeutischen Unternehmer (§
II.
Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach §
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