Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 28. März 2023 wird mit Ausnahme der Abweisung der Zinsforderung für die Zeit vor dem 11. August 2017 aufgehoben.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 3451,19 € nebst 4 % Jahreszinsen daraus seit dem 11. August 2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert beträgt für beide Rechtszüge 3451,- €.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Abrechnung einer stationären Behandlung bei der Klägerin, insbesondere über die zutreffende Hauptdiagnose.
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