Das Ertragsteuerrecht unterscheidet zwischen degressiver und linearer AfA, wobei die lineare AfA den Regelfall darstellt. Entscheidet sich der Steuerpflichtige für die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung, hat er die Möglichkeit, zur linearen AfA zurückzuwechseln. Das gilt allerdings nicht für den Wechsel von der linearen zur degressiven AfA. Wir zeigen, wie degressive und lineare AfA sich auswirken.
Die degressive AfA wird auch als „Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen“ bezeichnet. Bei ihr bemisst sich die jährliche Abschreibung zwar auch nach einem einheitlichen Prozentsatz, die AfA wird aber nicht von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts, sondern vom jeweiligen Restbuchwert zum Ende des Wirtschaftsjahres vorgenommen. Entscheidend sind also die jeweils fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Beispiel
Ein Einzelunternehmer erwirbt einen Pkw für 100.000 € netto (Anschaffungskosten). Er schreibt das Fahrzeug mit 20 % pro Jahr ab, legt der linearen AfA also eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zugrunde. Der Vergleich zwischen linearer und degressiver AfA zeigt folgende Unterschiede:
Jahr | lineare Abschreibung | degressive Abschreibung |
1 | 20.000 € | 20.000 € (20 % der |
2 | 20.000 € | 16.000 € (20 % vom Restbuchwert; 20 % von 80.000 €) |
3 | 20.000 € | 12.800 € (20 % von 64.000 €) |
4 | 20.000 € | 10.240 € (20 % von 51.200 €) |
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