Streitig ist, ob und in welcher Höhe bei der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebs im Streitjahr 1989 im vereinbarten Kaufpreis ein Kaufpreisanteil für mit übertragene betriebsgebundene Zuckerrübenlieferrechte enthalten ist und ob und in welcher Höhe von einem solchen Kaufpreisanteil ein Buchwert abzuziehen ist.
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