FG München - Urteil vom 20.11.2023
7 K 165/15
Normen:
EStG § 4e Abs. 3 S. 1, 2, 3;

Abstellen auf die am vorangegangenen Bilanzstichtag gebildete Pensionsrückstellung bei der Ermittlung der als Betriebsausgaben sofort abzugsfähigen Leistungen

FG München, Urteil vom 20.11.2023 - Aktenzeichen 7 K 165/15

DRsp Nr. 2024/9737

Abstellen auf die am vorangegangenen Bilanzstichtag gebildete Pensionsrückstellung bei der Ermittlung der als Betriebsausgaben sofort abzugsfähigen Leistungen

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 4e Abs. 3 S. 1, 2, 3;

Gründe

I.

Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom ...1984 gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist der Einkauf von ..., Herstellung von Erzeugnissen dieser Branche und Verkauf im Groß- und Einzelhandel.

Die Klägerin erteilte ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer W. (nachfolgend: W.) am ...1997 eine Pensionszusage. Danach bestand bei Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft mit Vollendung des 65. Lebensjahres ein Anspruch auf ein Ruhegehalt in Höhe von ... DM (... €) pro Jahr. Im Falle der Berufsunfähigkeit bestand ein Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von ... DM (... €) jährlich bis zum Erreichen der Altersgrenze (65. Lebensjahr); anschließend war die vorgesehene Altersrente zu gewähren (abgekürzte Invalidenrente).