ArbG Oldenburg, vom 20.06.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 21/25
Abstellen auf die bei Einlegung der Beschwerde maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung einer eventuellen Teilabhilfeentscheidung für die Prüfung des Erreichens des Beschwerdewertes gemäß § 33 Abs. 3 S. 1 RVG; Keine verfahrensübergreifende Geltung der Grundsätze zur Streitwertbemessung im Fall wirtschaftlicher Identität bei gegen Gesamtschuldner gerichteten gleichen Ansprüchen
LAG Niedersachsen, Beschluss vom 17.07.2025 - Aktenzeichen 13 Ta 133/25
DRsp Nr. 2025/11375
Abstellen auf die bei Einlegung der Beschwerde maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung einer eventuellen Teilabhilfeentscheidung für die Prüfung des Erreichens des Beschwerdewertes gemäß § 33 Abs. 3 S. 1 RVG; Keine verfahrensübergreifende Geltung der Grundsätze zur Streitwertbemessung im Fall wirtschaftlicher Identität bei gegen Gesamtschuldner gerichteten gleichen Ansprüchen
1. Grundsätzlich ist für die Prüfung des Erreichens des Beschwerdewertes gemäß § 33 Abs. 3 S. 1 RVG auf die bei Einlegung der Beschwerde maßgeblichen Umstände unter Berücksichtigung einer eventuellen Teilabhilfeentscheidung abzustellen.
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