Das Senatsurteil vom 24. Juli 2025 ist wie folgt zu berichtigen:
In der Randnummer 49, unter B. II. 2. c), muss es im ersten Satz richtig heißen:
…den Benachteiligungsvorsatz des Zedenten kannte.
anstatt
…den Benachteiligungsvorsatz des Klägers kannte.
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