Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. August 2023 aufgehoben und der Beklagte in teilweiser Abänderung des Urteils der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 16. November 2022, berichtigt durch Beschluss vom 12. Dezember 2022, verurteilt, gegenüber der "A. " der Auszahlung der einbehaltenen Forderungen aus der Sammelabrechnung der P. GmbH vom 7. Oktober 2020, Rechnungsnummer: , in Höhe von 3.084,78 € an die Klägerin zuzustimmen.
Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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