Streitig ist, ob nach der schenkweisen Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Vermietungsobjekt unter Zurückbehaltung von Finanzierungsdarlehen die Schuldzinsen weiterhin vollständig abgezogen werden können.
Der Beigeladene (A) war zunächst Alleineigentümer des Grundstücks R, ..., welches er im Jahre 2013 erwarb. Mit diesem Grundstück erzielte der A Vermietungseinkünfte. Zur Finanzierung des Erwerbs nahm der A bei der Sparkasse insgesamt drei Darlehen auf.
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