FG Köln - Urteil vom 13.11.2024
2 K 1386/20
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 7 Abs. 4; BauGB § 194; ImmoWertV § 40 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2025, 815

Abzug des Bodenwerts im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung für ein Grundstück mit einem denkmalgeschützten Gebäude bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzung für Abnutzung

FG Köln, Urteil vom 13.11.2024 - Aktenzeichen 2 K 1386/20

DRsp Nr. 2025/1582

Abzug des Bodenwerts im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung für ein Grundstück mit einem denkmalgeschützten Gebäude bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzung für Abnutzung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 7 Abs. 4; BauGB § 194; ImmoWertV § 40 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob für Zwecke der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Absetzung für Abnutzung (AfA) der Bodenwert bei der Wertermittlung im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung bezogen auf ein Grundstück mit einem denkmalgeschützten Gebäude abzuzinsen ist.