1. Der Einkommensteuerbescheid 2020 vom 20.09.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12.10.2023 wird dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer auf xxx € festgesetzt wird.
2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist der Abzug des Nutzungswerts einer Altenteilswohnung als Sonderausgaben beim Übernehmer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.
Der Kläger wurde im Streitjahr 2020 einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Er erzielte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Am xx.xx.2015 schlossen der Kläger und sein Vater unter Beteiligung seiner Mutter einen notariell beurkundeten landwirtschaftlichen Übergabevertrag (Hofübergabe), UrkNr. K aaa/15 des Notars. Gegenstand des Vertrages war nach dessen Teilziffer II. insbesondere der Übergang des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf den Kläger zum 01.01.2015.
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