FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.10.2013
2 K 2169/12
Normen:
EStG § 9; EStG § 33;

Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als Werbungskosten, bzw. außergewöhnliche Belastung

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 - Aktenzeichen 2 K 2169/12

DRsp Nr. 2014/7897

Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als Werbungskosten, bzw. außergewöhnliche Belastung

Prozesskosten im Zusammenhang mit der Rückforderung einer Kapitalanlage nebst Zinsen, mit der die Steuerpflichtigen aufgrund eines betrügerischen Schneeballsystems ausgefallen sind, sind – soweit sie der Rückforderung des Kapitalstamms zuzurechnen sind – nach der bis 2008 geltenden Rechtslage nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen, können jedoch als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein.

Normenkette:

EStG § 9; EStG § 33;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigungsfähigkeit von Anwaltskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.