Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Schulgeld für den Besuch einer Privatschule in der Schweiz als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Kläger ist deutscher Staatsbürger und wohnt mit seiner Familie - seiner Ehefrau J. und den beiden gemeinsamen Söhnen G. und H., geboren am 00.00.2008 bzw. am 00.00.2016 - in C. (Schweiz). Der (in Deutschland) im Streitjahr 2020 einzelveranlagte Kläger ist als [...] tätig und unterhält zu diesem Zwecke (auch) eine Wohnung in B.. Er erzielte im Streitjahr Einkünfte aus [...]. Die Ehefrau des Klägers ist als [...] tätig.
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