Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2016 bis 2019, jeweils vom 02.02.2022, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 13.12.2022 werden dahingehend geändert, dass zusätzlich Beträge in Höhe von xxx € für das Jahr 2016 bzw. in Höhe von jeweils xxx € für die Jahre 2017 bis 2019 als Spendenabzug im Sinne des § 10b EStG berücksichtigt werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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