Der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag 2013 vom 12. August 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 28. Februar 2017 wird dahingehend geändert, dass der Gewinn aus Gewerbebetrieb um € 1 914,28 gekürzt wird. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung nach Maßgabe der Urteilsgründe zu errechnen, ferner der Klägerin das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft dieses Urteils neu bekannt zu geben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.
Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
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