I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) reichte im Juli 1993 die Einkommensteuererklärung für 1992 und die Vermögensteuererklärung auf den 1. Januar 1993 beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) ein. Sie gab in der Einkommensteuererklärung ihre Beteiligung als Mitunternehmerin an einer KG an, nicht jedoch die daraus erzielten Einkünfte. In der Vermögensteuererklärung bat sie, Steuerschulden von Amts wegen einzutragen.
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