Der Einkommensteuerbescheid für 2008 vom 13. September 2013 wird dahingehend geändert, dass Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 108.978,96 EUR unberücksichtigt bleiben.
2.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Streitig ist die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides.
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