Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 28.10.2021 - 8 K 939/19 E aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind (ausschließlich) im Inland wohnhafte Eheleute und wurden im Streitjahr (2014) zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.
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