Die kurzfristige Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Für Eigentümer und Unternehmer stellt sich dabei nicht nur die Frage nach der Wirtschaftlichkeit, sondern vor allem nach den rechtlichen Rahmenbedingungen. Der folgende Beitrag unterstützt Sie bei der Abgrenzung, ob die Nutzung einer Wohnung für touristische Zwecke noch als klassische Wohnnutzung anzusehen ist oder schon eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegt.
Baurechtlich kommt es entscheidend darauf an, ob die Immobilie weiterhin zu Wohnzwecken genutzt wird oder ob eine andere Nutzungsart in den Vordergrund tritt. Die klassische Wohnnutzung ist auf eine dauerhafte Haushaltsführung angelegt. Dem steht die kurzfristige Überlassung an ständig wechselnde Gäste gegenüber, wie sie über Airbnb typischerweise erfolgt.
Je nach Ausgestaltung kann diese Form der Vermietung eher den Charakter einer Beherbergung annehmen. Maßgeblich ist dabei nicht ein einzelnes Kriterium, sondern das Gesamtbild der Nutzung. Eine hohe Fluktuation der Gäste, kurze Mietzeiten und eine vollständig möblierte Überlassung sprechen tendenziell gegen eine reine Wohnnutzung. Werden zusätzlich Leistungen wie Reinigung oder Schlüsselservice angeboten, verstärkt sich dieser Eindruck.
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