aktive Nutzungspflicht; besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Fast Lane; Keine aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Abschluss des erstmaligen System-Roll-outs
FG Niedersachsen, Gerichtsbescheid vom 14.04.2023 - Aktenzeichen 9 K 10/23
DRsp Nr. 2023/8536
aktive Nutzungspflicht; besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; Fast Lane; Keine aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Abschluss des erstmaligen "System-Roll-outs"
1. Das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (§ 86dStBerG) ist grundsätzlich abstrakt geeignet, einen sicheren Übertragungsweg im Sinne des § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2FGO zu begründen.2. Dieser sichere Übertragungsweg steht erst mit Abschluss des erstmaligen System-Roll-outs zur Verfügung (§ 52d Satz 2 FGO). Hierbei erscheint es angemessen, auf den Zeitpunkt der Versendung der letzten Registrierungsbriefe im Rahmen des erstmaligen System-Roll-outs zuzüglich einer angemessenen Frist zur unverzüglichen technischen Einrichtung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs abzustellen.
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