Auf die Revision werden das Urteil des 14. Zivilsenats des Kammergerichts vom 3. März 2023 aufgehoben und das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Berlin vom 20. Dezember 2021 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
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