I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und wurden in den Streitjahren vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie werden von ihrer jetzigen Prozessbevollmächtigten aufgrund Untervollmacht des früheren Beraters vertreten.
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