1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 15.03.2024, Az. 83
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Geschäftsführer der Beteiligten, einer GmbH, meldete am 4.10.2023 zum Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg die Änderung der inländischen Geschäftsanschrift der Beteiligten zur Eintragung an. Bei dem zur Anmeldung eingereichten Dokument handelt es sich um eine von dem Notar Mag. H mit Amtssitz in Österreich im Online-Verfahren erstellten Urkunde, die neben der handschriftlichen Unterzeichnung vom Geschäftsführer der Beteiligten auch elektronisch signiert wurde und einen diesbezüglichen Beglaubigungsvermerk des Notars ausweist.
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