Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 16. Mai 2014,
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um einen Anspruch der Klägerin im Quartal 3/09 auf Zuweisung eines höheren Regelleistungsvolumens (
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