Die Beteiligten streiten um die Frage, ob im Rahmen der Ermittlung des steuerlich abzugsfähigen Höchstbetrags der Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattungen gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (in der Fassung vor der Änderung durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018, Bundesgesetzblatt I 2018,
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