Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Januar 2025 aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. Juli 2023 wird insoweit zurückgewiesen, als die Klage in Höhe des 40.000 € nebst Zinsen übersteigenden Betrags abgewiesen worden ist.
Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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