1. wird der Streitwert für die Berufungsinstanz auf 28.240,63 € festgesetzt.
2. Es wird erwogen, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 5. September 2025 durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
3. Der Beklagten wird Gelegenheit zur Stellungnahme und zur evtl. Rücknahme der Berufung aus Kostengründen binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gegeben.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte nach einer Insolvenzanfechtung auf Zahlung in Anspruch.
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