Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.09.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-
Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gebührenstreitwert für die Berufung wird auf 20.965,00 € festgesetzt.
I.
Wegen des Sach- und Streitstands wird auf die Darstellung im Hinweisbeschluss vom 24.10.2017 (Bl. 192 ff. d.A.) sowie den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 114 ff. d.A.) verwiesen.
Auf den Hinweisbeschluss hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 01.12.2017 (Bl. 227 ff. d. A.) Stellung genommen, auf den verwiesen wird.
Die Klägerin beantragt sinngemäß,
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