Das Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 8. November 2012 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7631,80 € nebst fünf Prozentpunkten Zinsen über den Basiszinssatz seit dem 26.1.2012 zu zahlen.
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