Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 23. Mai 2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf "bis 470.000,- €" festgesetzt.
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