VG Stuttgart, vom 05.05.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3013/19
Anfechtungsklage gegen Maßnahmen im Rahmen eines Staatsaufsichtsverfahrens nach dem Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Befugnis der Aufsichtsbehörde zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts in Gestalt einer Beanstandungsverfügung; Überprüfung der formellen und der materiellen Rechtmäßigkeit der Tätigkeit eines Prüfungsverbandes bei der Planung, Ausgestaltung und Durchführung von den nach dem Genossenschaftsgesetz vorgesehenen Prüfungen; Durchführung einer ordnungsgemäßen Anhörung
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.04.2025 - Aktenzeichen 6 S 2134/22
DRsp Nr. 2025/6117
Anfechtungsklage gegen Maßnahmen im Rahmen eines Staatsaufsichtsverfahrens nach dem Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Befugnis der Aufsichtsbehörde zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts in Gestalt einer Beanstandungsverfügung; Überprüfung der formellen und der materiellen Rechtmäßigkeit der Tätigkeit eines Prüfungsverbandes bei der Planung, Ausgestaltung und Durchführung von den nach dem Genossenschaftsgesetz vorgesehenen Prüfungen; Durchführung einer ordnungsgemäßen Anhörung
1. Eine ordnungsgemäße Anhörung gemäß § 28 Abs. 1LVwVfG erfordert, dass der beabsichtigte Verwaltungsakt nach Art und Inhalt so konkret umschrieben wird, dass für den Betroffenen hinreichend erkennbar ist, weshalb und wozu er sich äußern können soll und m it welcher eingreifenden Entscheidung er zu rechnen hat.
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