LSG Hessen - Urteil vom 24.02.2025
L 5 R 20/24
Normen:
SGB VI § 54 Abs. 1 Nr. 1, 2;
Vorinstanzen:
SG Wiesbaden, vom 06.12.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 R 27/18

Anfechtungsklage und Leistungsklage auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Anerkennung von Kindererziehungszeiten

LSG Hessen, Urteil vom 24.02.2025 - Aktenzeichen L 5 R 20/24

DRsp Nr. 2025/14678

Anfechtungsklage und Leistungsklage auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Anerkennung von Kindererziehungszeiten

Tenor

I. Die Klage des Klägers gegen den Bescheid vom 10. April 2024 wird abgewiesen.

II. Die Beklagte hat dem Kläger auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 54 Abs. 1 Nr. 1, 2;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.