I. Die Klage des Klägers gegen den Bescheid vom 10. April 2024 wird abgewiesen.
II. Die Beklagte hat dem Kläger auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer höheren Regelaltersrente unter Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.
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