Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Charlottenburg vom 29. April 2024 wird zurückgewiesen.
I.
Die Beteiligte, eine UG (haftungsbeschränkt), wurde im Jahr 2022 im vereinfachten Verfahren gem. §
Auf einer Gesellschafterversammlung am 29. Februar 2024 wurde eine Änderung von Nr. 2 MP beschlossen. Diese Änderung wurde am selben Tag zur Eintragung im Handelsregister angemeldet. Der Anmeldung beigefügt war ein Dokument, das mit "Aktuelle Fassung des ,Gesellschaftsvertrages'" überschrieben war. Darin waren die (unveränderten) Regelungen zu den Nummern 1, 3 und 5 MP und die geänderte Fassung von Nr. 2 MP wiedergegeben. Zu Nr. 4 MP enthielt das Dokument keine Angaben. Zudem gab der Notar in dem Dokument folgende Erklärung ab:
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