1. Die Beschwerde des Liquidators gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Ulm - Registergericht - vom 22.09.2010 (HRB 2917) wird
zurückgewiesen.
2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Geschäftswert: 3.000,00 €
I. Nach Beendigung der Liquidation der ... GmbH meldete der Liquidator am 21.09.2010 diese zur Eintragung ins Handelsregister an. Mit Zwischenverfügung vom 22.09.2010 machte die Rechtspflegerin beim Amtsgericht Ulm - Registergericht - folgende Beanstandungen:
Gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages hat die Bekanntmachung zur Auflösung mit Gläubigeraufruf im Staatsanzeiger des Landes Baden-Württemberg zu erfolgen. Vorliegend erfolgte lediglich die nach § 12
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